EU AI Act: Was ab dem 2. August 2026 wirklich gilt und was verschoben wurde.
Der 2. August 2026 galt lange als der große Stichtag des EU AI Act. Kurz vor knapp hat die EU den Zeitplan entschärft: Die gefürchteten Hochrisiko-Pflichten wurden verschoben, andere Pflichten kommen aber wie geplant. Ein aktueller Überblick für den Mittelstand.
Ursprünglich sah die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) vor, dass am 2. August 2026 der Großteil der Pflichten scharf geschaltet wird, darunter die umfangreichen Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme. Mit dem sogenannten Digital-Omnibus-Paket hat die EU diesen Zeitplan im Frühjahr 2026 angepasst: Das Europäische Parlament stimmte am 16. Juni zu, der Rat gab am 29. Juni 2026 die finale Zustimmung.
Das Ergebnis: Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (etwa KI in Bewerbungsverfahren, bei Kreditvergaben oder in der Bildung) gelten nun erst ab dem 2. Dezember 2027. Für Hochrisiko-KI, die in regulierte Produkte wie Maschinen oder Medizingeräte eingebettet ist (Anhang I), bleibt sogar bis zum 2. August 2028 Zeit. Begründet wird der Aufschub vor allem damit, dass harmonisierte Normen und Prüfwerkzeuge noch fehlen.
Der aktualisierte Zeitplan des EU AI Act nach dem Digital-Omnibus-Paket.
Was am 2. August 2026 trotzdem kommt
Aufgeschoben heißt nicht aufgehoben, und einige Pflichten treten wie geplant am 2. August 2026 in Kraft. Für die meisten Unternehmen im Mittelstand sind drei Punkte relevant:
Transparenzpflichten (Artikel 50): Wer Chatbots oder KI-Assistenten mit Kundenkontakt einsetzt, muss offenlegen, dass eine KI antwortet. KI-generierte oder manipulierte Inhalte (etwa Deepfakes) müssen als solche gekennzeichnet werden.
Durchsetzung beginnt: Ab August 2026 nehmen die nationalen Aufsichtsbehörden ihre Arbeit auf. Die bereits geltenden Regeln (Verbote, KI-Kompetenz, GPAI-Pflichten) werden ab dann aktiv kontrolliert und sanktioniert.
KI-Reallabore: Jeder Mitgliedstaat muss mindestens ein „Regulatory Sandbox“ einrichten, in dem Unternehmen KI-Innovationen unter Aufsicht erproben können: eine Chance, kein Risiko.
Was längst gilt und oft übersehen wird
Während viele auf den August 2026 starren, sind zwei Pflichtenpakete schon lange in Kraft. Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken komplett verboten, etwa Social Scoring oder manipulative Systeme. Verstöße gegen die Verbote können mit bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Ebenfalls seit Februar 2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4: Unternehmen, die KI einsetzen, müssen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen. Diese Pflicht betrifft praktisch jeden Betrieb, in dem Copilot, ChatGPT und Co. genutzt werden, unabhängig von der Risikoklasse der Tools. Seit dem 2. August 2025 kommen die Pflichten für Anbieter von Basismodellen (GPAI) sowie die Governance- und Sanktionsstrukturen hinzu.
Die vier Risikoklassen des EU AI Act: Die meiste Büro-KI liegt in den unteren beiden Stufen.
Was das für dein Unternehmen bedeutet
Die gute Nachricht zuerst: Die meisten kleinen und mittleren Unternehmen betreiben keine Hochrisiko-KI. Wer Copilot für E-Mails, Zusammenfassungen und Auswertungen nutzt, bewegt sich in den Kategorien mit begrenztem oder minimalem Risiko. Der Aufschub der Hochrisiko-Pflichten verschafft zudem allen Luft, die KI in sensiblen Prozessen wie Recruiting einsetzen oder das planen.
Die weniger gute Nachricht: Ab August 2026 wird kontrolliert. Wer bis heute weder weiß, welche KI-Tools im Unternehmen laufen, noch seine Mitarbeitenden geschult hat, hat zwei bereits geltende Pflichten offen und ab dem Sommer eine Aufsichtsbehörde, die danach fragen kann.
Deine To-do-Liste für die nächsten Wochen
Aus unserer Beratungspraxis empfehlen wir vier Schritte, die sich in wenigen Wochen umsetzen lassen:
KI-Inventur durchführen: Alle genutzten KI-Tools erfassen, auch die inoffiziellen, und grob den Risikoklassen zuordnen.
Transparenz prüfen: Läuft ein Chatbot auf der Website oder KI im Kundenkontakt? Dann Kennzeichnung bis August 2026 umsetzen.
Schulungspflicht erfüllen und dokumentieren: Anwender brauchen Basis-Wissen, Verantwortliche die vertiefte Perspektive, jeweils mit nachweisbarer Teilnahme.
Hochrisiko-Check bei Personalprozessen: Wer KI in Bewerbung oder Mitarbeiterbewertung einsetzt, sollte die Zeit bis Dezember 2027 aktiv für die Vorbereitung nutzen.
Fazit: Aufschub ist keine Entwarnung
Der Digital-Omnibus nimmt Druck vom Kessel, ändert aber nichts an der Richtung: KI-Einsatz in Europa braucht Regeln, Kompetenz und Dokumentation. Wer die bereits geltenden Pflichten jetzt sauber umsetzt, muss den August 2026 nicht fürchten und hat gegenüber zögernden Wettbewerbern einen echten Vorsprung. Unsere EU-AI-Act-Schulungen (Basis für Anwender, Advanced für Verantwortliche) decken die Schulungspflicht ab und bringen dein Team auf den aktuellen Rechtsstand.