Was Artikel 4 tatsächlich verlangt
Der Gesetzestext ist kurz: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um „nach besten Kräften“ sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Berücksichtigt werden dabei technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Kontext, in dem die KI eingesetzt wird.
Wichtig ist das Wort „Betreiber“: Die Pflicht trifft nicht nur Softwarehersteller, sondern jedes Unternehmen, dessen Mitarbeitende KI beruflich nutzen, vom Copilot in Word über den Chatbot im Kundenservice bis zum KI-Feature im Buchhaltungstool. Eine Bagatellgrenze nach Unternehmensgröße gibt es nicht.